REZEPTURWISSEN

Rezeptur nicht plausibel: Muss die Apotheke der ärztlichen Verordnung folgen?

Seit 2012 müssen Apotheken laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) eine Plausibilitätsprüfung durchführen, bevor sie eine Rezeptur herstellen. Im Rahmen dieser Prüfung wird die Rezeptur zunächst unter pharmazeutischen Gesichtspunkten beurteilt. Kommt die Apotheke zu dem Entschluss, dass die Rezeptur nicht plausibel ist, so muss sie mit dem Arzt Rücksprache halten. Doch was ist, wenn der Arzt jegliche Änderungsvorschläge bzw. Anpassungen verweigert oder sich gar ganz einer Kommunikation entzieht? Reicht es aus, wenn der Arzt eine schriftliche Bestätigung erteilt, dass die Rezeptur dennoch hergestellt werden soll?

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