Verlängerung der SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung

Die SARS-CoV-2-AMVersVO vom 22.04.2020 wurde erneut verlängert: Die Verordnung gilt jetzt bis zum 07.04.2023. Alles Wissens­werte zu den erleichterten Abgabe­regelungen für Apotheken finden Sie in unseren Arbeits­hilfen zu diesem Thema.

» Zum Merkblatt „SARS-CoV-2-Arznei­mittel­ver­sorgungs­ver­ordnung“

» Zur Arbeitshilfe „Covid-19-Pandemie: Aus­nahme­regelungen bei der Rezept­belieferung nach SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung“

» Zur Arbeitshilfe „Sonder-PZN nach SARS-CoV-2-AMVersVO“