AKTUELLES
Cannabisblüten vom BfArM
|
|
Neues zur Preisbildung und zu Verwurfsregeln
Rückwirkend zum 1. Juni des letzten Jahres gelten neue Regelungen zur Preisbildung und der Abrechnung von BfArM-Cannabisblüten, die in Apotheken als Restmengen verworfen werden mussten. Das regelt nun ein Schiedsspruch zur 18. Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe. Demnach können 4,30 Euro pro Gramm und gestaffelte Zuschläge abgerechnet werden. Auch die zu verwendenden Sonderkennzeichen sind darin aufgelistet. Erfahren Sie hier, wie die Abrechnung funktioniert und wie auch ein Verwurf der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden kann.
» Lesen Sie hier weiter
|
|
asrawolf – stock-adobe.com
|
|
|