Verordnet ist zulasten der DAK (IK 105830016) „Betaferon 250 µg/ml 3-Monat PLI 3 x 14 St. PZN 03888977“. Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt und zusätzlich haben wir den Vermerk „Kein Import!“ mit Stempel und Unterschrift der Ärztin auf dem Rezept aufbringen lassen.
Es gibt bei der DAK Rabattverträge über lieferbare Betaferon-Importe, abgegeben haben wir das Original.
Müsste nicht gemäß § 129 Abs. 1 Satz 10 SGB V Betaferon als biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel nicht Gegenstand des importrelevanten Marktes sein?
Oder findet dies keine Anwendung, weil Betaferon in der Anlage 1 des Rahmenvertrages gelistet ist?
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