APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Biologika nicht im importrelevanten Markt – muss trotzdem ausgetauscht werden?

Verordnet ist zulasten der DAK (IK 105830016) „Betaferon 250 µg/ml 3-Monat PLI 3 x 14 St. PZN 03888977“. Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt und zusätzlich haben wir den Vermerk „Kein Import!“ mit Stempel und Unter­schrift der Ärztin auf dem Rezept auf­bringen lassen.
Es gibt bei der DAK Rabatt­verträge über liefer­bare Betaferon-Importe, abge­geben haben wir das Original.

Müsste nicht gemäß § 129 Abs. 1 Satz 10 SGB V Betaferon als bio­technologisch herge­stelltes Arznei­mittel nicht Gegen­stand des import­relevanten Marktes sein?
Oder findet dies keine Anwendung, weil Beta­feron in der Anlage 1 des Rahmen­vertrages gelistet ist?

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