APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie ist beim Austausch von Arznei­mitteln im Mehr­fach­vertrieb vorzugehen?

Uns liegt eine Verordnung über Januvia 100 mg 98 Stück vor. Januvia ist nicht liefer­bar, darum haben wir den Kunden mit Xelevia 100 mg 98 Stück versorgt. Januvia/Xelevia sind im Mehr­fach­vertrieb und haben den gleichen Preis.

Reicht es, wenn wir auf das Rezept schreiben „lt. ärztlicher Rück­sprache Xelevia geliefert“ oder müssen wir noch eine Sonder-PZN oder Arzt­unter­schrift einholen?

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