Uns liegt eine Verordnung über Januvia 100 mg 98 Stück vor. Januvia ist nicht lieferbar, darum haben wir den Kunden mit Xelevia 100 mg 98 Stück versorgt. Januvia/Xelevia sind im Mehrfachvertrieb und haben den gleichen Preis.
Reicht es, wenn wir auf das Rezept schreiben „lt. ärztlicher Rücksprache Xelevia geliefert“ oder müssen wir noch eine Sonder-PZN oder Arztunterschrift einholen?
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