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Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs wurde 2008 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Ab einem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf diese potenziell lebensrettende Leistung. Doch weit weniger als 50 % der Anspruchsberechtigten nutzen es. Vielleicht kann die Zahl erhöht werden, wenn auch Apothekenmitarbeiter auf diese Vorsorgeuntersuchung hinweisen und Informationen zum Ablauf der Untersuchung geben.
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