Uns liegt eine Verordnung über „Dulcolax Zäpfchen 10 mg 30 Stück“ auf Kassenrezept vor. Es steht keine Diagnose auf dem Rezept, nur die Dosierung ist angegeben: 1 Zäpfchen jeden Morgen nach dem Aufstehen vor jeder Bestrahlung C61.
Dürfen wir die Zäpfchen auf Kassenrezept abgeben?
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