BERATUNG

Immer wieder Retaxierungen von Dronabinol

Mit Inkraft­treten des soge­nannten Cannabis­gesetzes darf auch Dronabinol als Zubereitung zulasten der GKV auf einem Betäubungs­mittel­rezept verordnet werden. Dronabinol macht laut einer Zwischen­aus­wertung der wissen­schaftlichen Begleit­erhebung des BfArM rund zwei Drittel aller Cannabis­ver­ordnungen aus. Doch es kommt immer wieder zu Retaxierungen. Im neuen DAP Report finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema.

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