Zur Abgabe von Medikamenten, die in der Substitutionsausschlussliste stehen, habe ich folgende Frage:
Gilt diese Liste auch für Privatrezepte? Beispiel: Der Arzt verordnet beispielsweise L-Thyroxin 100 von der Firma Hexal, aber der Patient möchte lieber die Firma Henning haben. Dürfen wir ihm das gewünschte Präparat abgeben oder muss hier die Substitutionsausschlussliste beachtet werden?
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