Paare mit Kinderwunsch, die auf natürlichem Wege nicht schwanger werden können, ziehen häufig die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung in Erwägung. Die Kosten dafür trägt in bestimmten Fällen zumindest anteilig die gesetzliche Krankenversicherung. Dabei gibt es Stolperfallen bei der Rezeptbelieferung, die jede Apotheke kennen sollte. Daher möchten wir die wichtigsten Punkte nachfolgend noch einmal aufgreifen.
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