AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 68

Retaxfalle Mehrkosten

Abrechnung nur in Ausnahmefällen zulasten der GKV erlaubt

Wird ein Arzneimittel, das den Festbetrag übersteigt, zulasten der GKV verordnet, so werden Mehr­kosten fällig, die die Differenz ausgleichen. Diese müssen in der Regel vom Versicherten geleistet werden. Was ist dabei zu beachten?

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