Können wir dieses Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beliefern oder könnte die Verordnung gekürzt werden?
Des Weiteren stellt sich uns die Frage, ob eine konkrete Dosierung bei Rezepturen angegeben werden muss oder ob das Kürzel „Dj“ ausreicht, wenn der Patient durch den Arzt informiert wurde.
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