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Qualitätsunterschiede bei Cannabisblüten und Patientensicherheit – warum Bestrahlung unerlässlich sein sollte

Unter den Cannabispatienten wird ein Thema besonders häufig kontrovers diskutiert: die Bestrahlung von medizinischen Cannabisblüten zur Keimzahlreduktion. Einige Patienten fürchten durch die Bestrahlung einen Qualitätsverlust oder sehen darin einen Widerspruch zum Verständnis einer natürlichen Medizin. Doch was ist dran an dieser Argumentation? DAP und der kanadische Cannabisanbieter Tilray klären auf.

Die Bestrahlung von medizinischem Cannabis ist nicht verpflichtend, obwohl sie die Keim­be­lastung der Produkte nach­weislich um ein Viel­faches senkt. Das führt dazu, dass die auf dem Markt befindlichen Cannabis­blüten deutliche Unter­schiede in der mikro­bio­logischen Qualität auf­weisen.

Abb.: Cannabisblüten
THC10:CBD10, PZN 16767583
© Tilray

Für die Bestrahlung wird zumeist die hochenergetische Gamma-Bestrahlung mit Kobalt 60 verwendet, die das Genom vorhandener Mikroorganismen schädigt, sodass sich diese nicht weiter vermehren können. Da es sich bei den geernteten, getrockneten Blüten nicht um ein lebendes Produkt handelt, ist dieser Effekt für die Qualität der Blüten nicht relevant. Untersuchungen zeigen außerdem eindeutig, dass die Bestrahlung keinen Einfluss auf den THC- und CBD-Gehalt hat und das Terpenprofil qualitativ erhalten bleibt.1 Die Bestrahlung der Pflanzen ist also tatsächlich eine besonders produktschonende Methode für die Keimzahlreduktion, bei der kein Qualitätsverlust befürchtet werden muss.

Bestrahlung schont Produkt und schützt den Patienten

Für die häufig schwerkranken und teilweise immunsupprimierten Patienten, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden, ist die mikrobiologische Qualität von besonderer Bedeutung. Werden humanpathogene Keime wie etwa der Schimmelpilz der Gattung Aspergillus beispielsweise beim Verdampfen der Cannabisblüten inhaliert, können sie schwerwiegende opportunistische Infektionen verursachen. Auch für Patienten, die z. B. durch jahrelanges Rauchen eine vorgeschädigte Lunge haben, können diese Infektionen potenziell lebensbedrohlich sein. Obwohl die Bestrahlung von Cannabisblüten mit einem höheren regulatorischen Aufwand verbunden ist, setzen etablierte Cannabisanbieter wie Tilray auf diese Methode, um ein Produkt pharmazeutischer Qualität anbieten zu können, das für alle Patienten sicher ist.

Qualitätsmangel entdeckt?

Apotheken berichten immer wieder von Reklamationen der Patienten aufgrund von Schimmel auf unbestrahlten Blüten. Stellen Sie einen solchen Qualitätsmangel fest, sollten Sie diesen an die zuständige Behörde und Arzneimittelkommission melden (§ 21 Abs. 3 ApBetrO).

Quelle
1 Arno Hazekamp, Front Pharmacol, 27. April 2016