Uns liegt ein BtM-Rezept vor, auf dem sowohl Cannabisblüten als auch Fentanylpflaster verordnet wurden. Laut der Abrechnungsstelle kann nicht beides auf einem Rezept abgerechnet werden. Die Arztpraxis möchte das nicht auf getrennten Rezepten verordnen. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) erlaubt ausdrücklich die Verordnung von zwei BtM.
Können Sie uns helfen und sagen, warum die Verordnung auf einem Rezept nicht möglich ist?
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