ABGABEFRAGE

Frage an DAP

Uns liegt ein BtM-Rezept vor, auf dem sowohl Cannabis­blüten als auch Fentanyl­pflaster verordnet wurden. Laut der Ab­rechnungs­stelle kann nicht beides auf einem Rezept abge­rechnet werden. Die Arzt­praxis möchte das nicht auf getrennten Rezepten verordnen. Die Betäubungs­mittel-Verschreibungs­ver­ordnung (BtMVV) erlaubt aus­drücklich die Verordnung von zwei BtM.

Können Sie uns helfen und sagen, warum die Verordnung auf einem Rezept nicht möglich ist?

» Lesen Sie hier die Antwort

krissikunterbunt – stock-adobe.com