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Blaue-Hand-Brief = behördlich genehmigtes Schulungsmaterial

Ergänzend zum Symbol der roten Hand, das auf wichtige Mitteilungen zu Arzneimitteln hinweist (Rote-Hand-Brief), gibt es seit dem 02. Dezember 2016 die „Blaue Hand“, die behördlich angeordnete und genehmigte Schulungsmaterialien zu Arzneimitteln kennzeichnet. Durch das auffällige Symbol der blauen Hand soll verhindert werden, dass die behördlichen Informationen mit Werbebroschüren oder Firmenprospekten verwechselt werden.

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