Ursprünglich war die Hash-Code-Bedruckung von Rezepturen ab dem 1. Januar 2022 geplant. Da es aber bei der Umsetzung vor allem auf Seiten der Softwarehäuser noch Probleme gab, hat man sich auf eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 geeinigt. Verpflichtend kommt dann die Hash-Code-Bedruckung erst ab dem 01.07.2022 auf die Apotheken zu.
Damit dann auch alles klappt, sollten Apothekenmitarbeiter die Bedruckung soweit möglich schon jetzt üben und nutzen.