Wir haben ein Rezept für eine Kundin erhalten, die schwanger werden möchte und in diesem Zusammenhang vom Frauenarzt behandelt wird. Der Arzt hat auf der Verordnung „Muttervorsorge“ angegeben und die Kundin meint, dadurch müsste sie keine Zuzahlung leisten. Wir sind uns unsicher – was ist richtig?
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