in Kooperation mit Spectrum Therapeutics™

ABGABEFRAGE

Frage an DAP

Unsere Frage entsteht durch die Bearbeitung der Cannabinoid-Rezepte bzw. Hash-Code-Rezepte.

Wir haben regelmäßig Cannabinoid-Rezepturen in unserer Apotheke. Meine Frage bezieht sich im Speziellen auf das Bedruckungsdatum. Folgende Situation kommt so oder so ähnlich immer mal wieder vor:

  • Ausstellungsdatum des Dronabinolrezeptes: Montag, 13.12.21
  • Vorlagedatum in der Apotheke: Dienstag, 14.12.21
  • Herstellungsdatum: Donnerstag, 16.12.21
  • Abgabedatum an den Patienten: Mittwoch, 22.12.21,

also nach über 7 Tagen, wenn das Rezept bereits abgelaufen ist.

krissikunterbunt – stock-adobe.com

Bei BtM-Rezepten muss das Abgabedatum gedruckt werden. Kann nun der Mittwoch, 22.12.21 gedruckt werden (mit dem Vermerk „Vorlagedatum 14.12.21“)? Muss das BtM-Rezept innerhalb der 7 Tage auch beliefert oder nur in der Apotheke eingereicht werden?
Bei den Cannabinoid-Rezepten können wir wegen des Hash-Codes kein anderes Datum auf das Papierrezept drucken, als wir über den elektronischen Datensatz übermitteln.
Wie sollen wir uns nun verhalten?

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