MONATSFRAGE

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Wie erfolgt die Abgabe und Taxierung von Cannabisblüten?

Ein Patient, der bereits seit Jahren von uns Cannabis­blüten mit Sonder­genehmigung auf Privat­rezept bekommt, hat uns nun ein BtM-Kassen­rezept vorgelegt über:
„3 g Cannabis­blüten Bedrocan, NRF 22.12., 1 x tägl. abends 100 mg verdampfen und inhalieren“.
Bisher hat er die Blüten unverarbeitet von uns bekommen, dies möchte er auch weiterhin.
Daher unsere Fragen:
Dürfen wir weiterhin die Blüten unverarbeitet abgeben? Wie müssen wir die Blüten taxieren? Welchen Aufschlag dürfen wir auf die unverarbeitete Abgabe berechnen?

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