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Wie erfolgt die Abgabe und Taxierung von Cannabisblüten?
Ein Patient, der bereits seit Jahren von uns Cannabisblüten mit Sondergenehmigung auf Privatrezept bekommt, hat uns nun ein BtM-Kassenrezept vorgelegt über:
„3 g Cannabisblüten Bedrocan, NRF 22.12., 1 x tägl. abends 100 mg verdampfen und inhalieren“.
Bisher hat er die Blüten unverarbeitet von uns bekommen, dies möchte er auch weiterhin.
Daher unsere Fragen:
Dürfen wir weiterhin die Blüten unverarbeitet abgeben? Wie müssen wir die Blüten taxieren? Welchen Aufschlag dürfen wir auf die unverarbeitete Abgabe berechnen?
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