Rezepturen: Der Arzt verordnet – die Apotheke stellt her, was auf dem Rezept steht. Klingt doch ganz einfach. Nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) muss die Apotheke jedoch vor der Rezepturherstellung erst einmal eine Plausibilitätsprüfung durchführen und dabei u. a. überprüfen, ob eine Konservierung erfolgen muss.
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