WICHTIG IN DER REZEPTUR

Konservierung von Rezepturen

Rezepturen: Der Arzt verordnet – die Apotheke stellt her, was auf dem Rezept steht. Klingt doch ganz einfach. Nach der Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) muss die Apotheke jedoch vor der Rezeptur­her­stellung erst einmal eine Plausibilitäts­prüfung durch­führen und dabei u. a. überprüfen, ob eine Konservierung erfolgen muss.

» Erfahren Sie in diesem Artikel mehr zu diesem Thema

Svort – stock.adobe.com