APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Werden Mehrkosten für Kinder bei Verordnung mit Kreuz erstattet?

Wir haben ein Problem bei einer Rezept­be­lieferung von einem Kinder­rezept zulasten der AOK Baden-Württemberg (IK 10801821). Verordnet ist „Antra mups 90 Tbl. (PZN 00109174)“ mit Aut-idem-Kreuz. Die Mutter hat ein Schreiben vom MDK, dass das verordnete Medikament als einziges AM für dieses Kind mit seiner Indikation geeignet sei.

Jetzt die Frage: Muss die Mutter trotzdem die Mehr­kosten für das Präparat bezahlen (andere aut-idem-fähige FAM sind verfügbar, auch ohne Mehrkosten).

Die Mutter beharrt darauf, dass sie keine Mehr­kosten zahlen muss. Wie ist das Rezept zu behandeln?

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