Die gematik meldet in einer Pressemitteilung, dass zukünftig auch Apotheken und Praxen positive Schnelltestergebnisse auf SARS-CoV-2 über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS), das digitale Portal der gematik, melden sollen. Bisher sind nur Labore und Gesundheitsämter angebunden, die SARS-CoV-2-Nachweise darüber digital versenden können.
Das Meldeportal ist über eine Website erreichbar, im Web-Formular sind Schnelltestergebnisse bequem und komfortabel einzutragen. Zugang zum Meldeportal haben alle Teilnehmer der Telematikinfrastruktur (TI), also z. B. Inhaber eines elektronischen Heilberufsausweises (HBA) oder Institutionen mit einer SMC-B-Karte.
Das Meldeportal ist der Grundstein für weitere Ausbaustufen. Ab 2022 sollen alle meldepflichtigen Erregerarten wie z. B. Influenza, Masern oder Rotaviren über DEMIS übermittelt werden. Die übernächste Ausbaustufe ab 2023 sieht vor, dass alle meldepflichtigen Personen Zugang zu DEMIS erhalten und für die Bekanntgabe positiver Fälle meldepflichtiger Erreger nutzen.
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Quelle: gematik GmbH