AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 65

Zwischenfazit Hash-Code und Z-Daten

Bisherige Probleme und Datenübermittlung an die Krankenkassen

Rezepte über Cannabis-Rezepturen müssen seit dem 1. Juli mit einem sogenannten Hash-Code bedruckt werden. Der Code dient der Verknüpfung von Papierrezepten mit elektronisch an die Krankenkasse übermittelten Zusatzdaten (Z-Daten) zur Abrechnung. Welche Daten aus der Apotheke die Krankenkasse erhält und warum einige Rezepte mit Fehlern im Hash-Code aus der Abrechnung zurückgekommen sind, erfahren Sie in einem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.

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