In den Fällen, in denen keine spezifische PZN vergeben ist, sind die Sonderkennzeichen nach Anlage 1 der Technischen Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten im Rahmen der Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V zu verwenden. Häufig findet die Sonder-PZN 02567024 Anwendung, die in Kombination mit verschiedenen Faktoren auf das Rezept gedruckt wird. Dabei stehen viele verschiedene Faktoren für verschiedene Abgabesituationen zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes: