AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Hash-Code-Bedruckung

Bereits seit 1. Juli 2021 müssen Rezepte über Cannabis, parenterale Zubereitungen und Substitutions-Fertig­arznei­mittel mit dem soge­nannten Hash-Code bedruckt werden.

Viele Apotheken sind unsicher, welche zusätzliche PZN für die Rezeptur oder die BtM-Gebühr gedruckt werden muss oder ob diese weg­ge­lassen werden kann und ob die BtM-Gebühr bereits im Brutto-VK enthalten sein muss.

Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes:

momius – adobe.stock

Wurde Ihnen auch schon ein mit Hash-Code bedrucktes Rezept vom Rechenzentrum zurückgesandt oder von der Kasse retaxiert?

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