Bereits seit 1. Juli 2021 müssen Rezepte über Cannabis, parenterale Zubereitungen und Substitutions-Fertigarzneimittel mit dem sogenannten Hash-Code bedruckt werden.
Viele Apotheken sind unsicher, welche zusätzliche PZN für die Rezeptur oder die BtM-Gebühr gedruckt werden muss oder ob diese weggelassen werden kann und ob die BtM-Gebühr bereits im Brutto-VK enthalten sein muss.
Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes: