APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf ein BtM, das AV gemeldet ist, weiterhin an Lager gehalten werden?

Das Betäubungsmittel „MST 30 mg Retard-Granulat 50 Beutel (N2) PZN: 07668511“ ist ein Lagerartikel bei uns und wurde AV gemeldet. Meine Frage hierzu wäre:

Wie lange darf ein außer Vertrieb gemeldetes Arzneimittel noch weiter an Lager bleiben bzw. abgegeben werden?

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