Seit ungefähr einem Jahr dürfen Apotheken zahlreiche Sonderwege bei der Abgabe von Arzneimitteln gehen. Grund dafür war zunächst die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO), die noch bis Ende Mai 2022 gelten wird. Besonders im Hinblick auf Lieferengpässe sind diese Sonderregelungen für viele Apotheken eine willkommene Hilfe. Doch wie viele Apotheken haben am Ende wirklich profitiert und wie viele hatten dadurch Schwierigkeiten wie Retaxierungen? Lesen Sie mehr zu aktuellen DAP Umfragen, die sich diesem Thema annehmen.
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