Uns liegt eine Verordnung über das Original „Movicol junior 3 x 30 St.“ vor.
Der Patient ist ein Kind im Alter von 4 Jahren.
Können wir auf das Rezept eine Packung mit 90 St. (PZN 10086830) abgeben oder müssen tatsächlich 3 x 30 St. abgegeben werden (wie bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln)?
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