Bei Rezepten, auf denen Impfstoffe verordnet sind, kann es schnell zu Unsicherheiten kommen. Ist die Einzelverordnung zulasten einer Kasse möglich? Impfstoffe, die unter den gesetzlichen Erstattungsanspruch fallen, werden in der Regel über den Sprechstundenbedarf bezogen. In manchen Fällen ist jedoch eine Einzelverordnung auf den Namen des Patienten notwendig – entweder auf Muster-16- oder Privatrezept. Lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs mehr zu diesem Thema.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 62 (PDF)