KLICK DER WOCHE

Impfzertifikat und Versicherung – Vorsicht beim Kleingedruckten!

Von den Verbänden wurde zu Recht darauf hinge­wiesen, die Versicherungen zu informieren, sofern Ihre Apotheke Nachträge von Impf­bescheinigungen in Impf­pässe bzw. die Erstellung von digitalen Impf­zertifikaten vor­nimmt.

Hier steckt wie so oft der Teufel im Detail: Zahlreiche Versicherungen bestätigen zwar den Versicherungs­schutz für Personen- und Sach­schäden, die aus dieser Tätigkeit resultieren, allerdings tragen Apotheken auch ein Risiko im Bereich der reinen Vermögens­schäden.

Bihlmayer Fotografie – stock.adobe.com

Ein Beispiel: Durch einen versehentlichen Zahlendreher in der Apotheke weist das digitale Impf­zertifikat eine falsche zeitliche Gültigkeit aus und ein Kunde kann durch das Verschulden der Apotheke seine Reise nicht antreten.

Diese reinen Vermögens­schäden sind in der Regel nicht Inhalt von Betriebs­haft­pflicht­versicherungen und bedürfen einer expliziten Erweiterung des Vertrages.

Die PharmAssec GmbH Apotheken Assecuranz als Spezialanbieter für Apotheken­versicherungen hat daher als eine der ersten Versicherungen reagiert und für ihre Kunden einen beitrags­freien Versicherungs­schutz für die beschriebenen Vermögens­schäden bis zu 1.500 EUR je Schaden­fall und Versicherungs­jahr in alle Verträge einge­schlossen.

Wir empfehlen die Überprüfung Ihres Versicherungs­schutzes auf dieses relevante Detail.

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