Wir erhalten in letzter Zeit häufiger Verordnungen über apothekenpflichtige Präparate mit Desloratadin 5 mg 100 St. auf GKV-Rezept für Erwachsene.
Vom Warenwirtschaftssystem kommt dann die Meldung „bedingt erstattungsfähig, möchten Sie zulasten der GKV oder des Kunden abrechnen?“. Wir wissen, dass Desloratadin mittlerweile in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (OTC-Liste) aufgeführt ist und dass ein Austausch zwischen verschreibungspflichtig und OTC nicht erlaubt ist. Dennoch verunsichert die Warnmeldung. Wäre es daher besser, wenn der Arzt die Rx-Variante verordnet?
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