Tagesfrage
Ist hier eine wirtschaftliche Stückelung erlaubt?
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Wir haben folgende Verordnung erhalten:
Kostenträger: DAK Gesundheit
Verordnet:
„Ritalin Adult 20 mg 2 x 28 Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung N2 (mo:1 mi: 1 ab:0 z.N.:0)
Ritalin Adult 10 mg 28 Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung N1 (mo:0 mi: 1 ab:0 z.N.:0)
Ritalin Adult 20 mg 28 Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung N1“
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Zusätzlich ist ein „A“ auf dem Rezept aufgedruckt. Unsere Frage ist, ob es gerechtfertigt ist, eine 56er und eine 28er (Ritalin Adult 20mg) als Normpackungsgrößen abzugeben, oder ob es besser ist eine 84er-Packung (ohne Angabe einer Normgröße) abzugeben? Welche Variante ist retaxsicher?
Gleichzeitig fehlt in Position 3 die Dosierungsangabe. Sollte diese ergänzt werden oder erübrigt sich diese durch die Verordnung der 1. Position?
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