RETAX

Retax: Botendienst für verschreibungspflichtige Rezeptur

Liebes DAP-Team,
wir erhielten eine Retaxierung über die Abrechnung eines Botendienstes für ein Fentanyl-Nasenspray, eine verschreibungspflichtige Rezeptur. Die Erstattung des Botendienstes wurde mit der Begründung abgelehnt, dass diese nur für Fertigarzneimittel zulässig sei. Ist das korrekt? Wir sind der Meinung, dass der Botendienst für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgerechnet werden kann und somit auch für verschreibungspflichtige Rezepturen.

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ASK-Fotografie – stock.adobe.com