Wir haben eine Verordnung über Biktarvy mit der PZN 16992564 (CC Pharma) zulasten der Techniker Krankenkasse erhalten. CC Pharma ist nicht lieferbar, der Arzt ändert aber das Rezept nicht auf das Original.
Dürfen wir den Preisanker auch ohne Rücksprache überschreiten?
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