Mit dem Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 gab es erstmals grünes Licht für die Verordnung von Gesundheitsapps. Mittlerweile wurden verschiedene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ins DiGA-Verzeichnis des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) aufgenommen. Die promovierte Pharmazeutin Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung, gibt DAP in einem Interview darüber Auskunft, wie hoch der Stellenwert der DiGA in Apotheken bereits ist bzw. noch wird.
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