APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Sonder-PZN bei Cannabisblüten?

Wir haben eine Frage zur Sonder-PZN bei Cannabis­blüten. Folgende Verordnung haben wir vom Arzt erhalten:
„1 x Cannabis­blüten Bedrocan 100 g ungemahlen, AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505)“

Mit welcher Sonder-PZN rechnen wir nun ab? Mit der 06460694, weil es sich um unver­arbeitete Cannabis­blüten handelt, oder mit der 06460665, weil die Blüten zur Inhalation verwendet werden?

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