Wir haben eine Frage zur Sonder-PZN bei Cannabisblüten. Folgende Verordnung haben wir vom Arzt erhalten:
„1 x Cannabisblüten Bedrocan 100 g ungemahlen, AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505)“
Mit welcher Sonder-PZN rechnen wir nun ab? Mit der 06460694, weil es sich um unverarbeitete Cannabisblüten handelt, oder mit der 06460665, weil die Blüten zur Inhalation verwendet werden?
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