KLICK DER WOCHE

Schnelltests in Apotheken – Versicherungsschutz klären!

Seit Ende letzten Jahres dürfen in Apotheken Antigen-Schnell­tests durch­ge­führt werden. Wichtig ist dies­be­züglich unter anderem die Prüfung des Versi­che­rungs­schutzes. Die Versi­che­rungs­experten von PharmAssec empfehlen Apothekerinnen und Apothekern dringend, vor Aufnahme dieser Tätigkeit beim jeweiligen Haft­pflicht­versicherer kurz­fristig eine Bestätigung des Versi­che­rungs­schutzes anzu­fordern.

PharmAssec ist seit nahezu 20 Jahren als Experte für die Absicherung von Apotheken tätig und bündelt die relevanten Risiken einer Apotheke in einem einzigen, ausschließlich für Apotheken konzipierten Versi­che­rungs­vertrag. PharmAssec als Spezial­versicherer hat sich bereits einen Tag nach der gesetzlichen Erlaubnis zur Durch­führung der Schnell­tests positioniert und seinen Kunden Versi­che­rungs­schutz bestätigt.

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