AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 60

Vorfahrt für die niedrigsten Mehrkosten

Keine freie Auswahl bis zur Preisgrenze

Ein Rabatt­arznei­mittel muss immer vor­rangig abgegeben werden – so weit, so gut. Im import­relevanten Markt wird es jedoch komplizierter, wenn kein Rabatt­vertrag zu beachten ist: Bislang zählten alle Produkte – also Originale und Importe – bis zur Preis­grenze, die durch die Verordnung gesetzt wird, zum Auswahl­bereich. Nun muss die Apotheke zusätzlich Mehr­kosten in die Abgabe­entscheidung einbeziehen. Was bei Fest­betrags­arznei­mitteln im import­relevanten Markt zu beachten ist, wird in diesem Dialog­beitrag beleuchtet.

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