Boehringer Ingelheim informiert
COPD-Behandlung: Wenige Therapiewechsel empfehlenswert
Krankheitsbild
COPD steht für chronic obstructive pulmonary disease, zu Deutsch: chronisch obstruktive Lungenkrankheit. Das Hauptmerkmal der COPD ist eine dauerhafte Verengung der Atemwege (Obstruktion), die nicht vollständig heilbar ist. Ursache der Atemwegsverengung sind schädliche Partikel (z. B. enthalten im Zigarettenrauch), die sich in der Lunge festsetzen und dort entzündliche Prozesse auslösen. Diese Entzündungsreaktionen wiederum führen zu einer erhöhten Ausschüttung des Neurotransmitters Acetylcholin, der über die Bindung an die Muskarin-Rezeptoren (M1 bis M3) der Lungen zu einer weiteren Verengung der Atemwege führt.
Therapie
In der COPD-Therapie wird u. a. der Wirkstoff Tiotropiumbromid zur inhalativen Therapie eingesetzt, der ein hochspezifischer und hochwirksamer kompetitiver Antagonist von Acetylcholin an den drei Muskarin-Rezeptoren der Lunge ist. Dadurch wird die bronchokonstriktorische Wirkung von Acetylcholin unterdrückt und eine verbesserte Lungenfunktion erzielt.
Abb.: Wirkmechanismus von Tiotropium, Quelle: Boehringer Ingelheim
Empfehlung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V.: Kein Austausch!
In der Apotheke kann die Frage auftreten, ob im Rahmen der COPD-Therapie ein Austausch von Inhalationstherapeutika vorgenommen werden darf oder muss, z. B. bei Rabattverträgen.
Formal ist ein Austausch (z. B. bei vorliegenden Rabattverträgen) zwischen Arzneimitteln nur dann erlaubt, wenn die Kriterien § 4 (1) des Rahmenvertrages erfüllt sind:
- gleicher Wirkstoff
- identische Wirkstärke
- identische Packungsgröße
- gleiche oder austauschbare Darreichungsform
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird ein Aut-idem-Austausch in der Apothekensoftware angezeigt.
In der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. wird ein Austausch von „pulmonal oder intranasal angewendeten systemischen Arzneimitteln“ übrigens als kritisch beurteilt; vor diesem Hintergrund sollte ein Austausch immer noch einmal überdacht werden. Ggf. können Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden oder der Arzt kann ein Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept nachtragen, damit der Patient eine gleichbleibende Therapie erhält.
Nützliche Links:
www.boehringer-interaktiv.de
» Pflichttext Spiriva®/Spiriva® Respimat®
» Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“
|