Laut BtMVV darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen eine bestimmte Höchstmenge verordnen. Wie ist es, wenn der Patient durch zwei Ärzte mit dem gleichen BtM-Arzneimittel versorgt wird und aufgrund dessen die Höchstmenge überschritten wird? In der BtMVV ist von einem Arzt die Rede und nicht von unterschiedlichen Ärzten. Die Beschränkung eines BtM auf eine Höchstmenge soll dem Missbrauch entgegenwirken, aber wie können wir dies überprüfen? Müssen wir mit einer Retaxation rechnen?
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