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Aktuelles Wochenthema

Höheres Apothekenhonorar gilt ab dem 13. Mai 2017

Am 13. Mai 2017 wird das Arzneimittelversorgungs­stärkungsgesetz (AMVSG) in Kraft treten. Der Bundes­tag hatte das Gesetz am 9. März 2017 in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Apotheker profitieren von einem Vergütungsplus für die Herstellung von Rezepturen und der Erhöhung der BtM-Gebühr. Laut Gesetzentwurf soll für die Erhöhung des Honorars ein jährliches Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro in die Kassen der Apotheker fließen.

Was ändert sich konkret?

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