Aktuelles Wochenthema
Höheres Apothekenhonorar gilt ab dem 13. Mai 2017
Am 13. Mai 2017 wird das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) in Kraft treten. Der Bundestag hatte das Gesetz am 9. März 2017 in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Apotheker profitieren von einem Vergütungsplus für die Herstellung von Rezepturen und der Erhöhung der BtM-Gebühr. Laut Gesetzentwurf soll für die Erhöhung des Honorars ein jährliches Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro in die Kassen der Apotheker fließen.
Was ändert sich konkret?
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