REZEPT & RETAX

Arbeitshilfe SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Die SARS-CoV-2-Arznei­mittel­versorgungs­verordnung ermöglicht es Apotheken, von den Rahmen­vertrags­vorgaben abzu­weichen, wenn das verordnete Arznei­mittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist. Die neue DAP Arbeits­hilfe zeigt in einem Fließ­schema, wie Apotheken bei der Rezept­belieferung vorgehen können und was beim Bedrucken der Rezepte zu beachten ist.

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