APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen Präparate der Substitutionsausschlussliste aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden?

Uns liegt ein Rezept über „Advagraf 0,5 REK N3 PZN 02293727 Dj“ vor. Das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt. Bei der vorliegenden Krankenkasse (AOK Rheinland/Hamburg, IK 104212505) sind sowohl das verordnete Original als auch verschiedene Importe rabattiert.

Dürfte man hier überhaupt austauschen, da das Präparat auf der Substitutionsausschlussliste steht und der Arzt zusätzlich noch das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat?

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