APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

BtM-Verordnung ist nicht eindeutig – ist ein neues Rezept erforderlich?

Auf einem BtM-Rezept wurde Folgendes verordnet: „Temgesic 0,4 mg 100 St. 1-1-1“.

Die größte auf dem Markt befindliche Packung Temgesic 0,4 mg Sublingualtbl. sind 50 Stück, diese tragen keine N-Normierung.
Der Inhaltstoff Buprenorphin ist in der PackungsV mit N1-, N2- und N3-Bereich aufgeführt. Demnach liegt die 50-Stück-Packung zwischen dem N2- und N3-Bereich.

Dürfen wir trotzdem 2 x 50 St. = 100 Sublingualtabletten abgeben, da es sich um ein BtM-Rezept handelt, oder muss der Arzt zwei getrennte Rezepte mit je 1 x 50 Stück verordnen, damit die Patientin 100 Tabletten erhalten kann?

» Lesen Sie hier die Antwort

Iraidka – stock.adobe.com