APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Sind handschriftliche Kreuze auf einem T-Rezept erlaubt?

Wir haben ein T-Rezept erhalten, auf dem die Kreuze in den Sicherheitsfeldern handschriftlich gesetzt sind. Der Stift ist, wenn wir das richtig einschätzen, derselbe wie der der Arztunterschrift, daher ergibt sich für uns kein Zweifel daran, dass der Arzt die Kreuze gesetzt hat.

Ist dies ausreichend, oder sollten die Kreuze extra abgezeichnet sein?

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