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Ab 1. Juli: Biozid-Isopropanol 70 % – schon bevorratet?

Seit dem 1. Januar 2017 dürfen Apotheken Isopropanol 70 % zur Flächen- und Händedesinfektion nur noch mit entsprechender Zulassung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herstellen und vermarkten.

Auch für den Eigenbedarf der Apotheke ist die Herstellung und Verwendung nur noch bis zum 1. Juli 2017 erlaubt. Danach sind nur noch der Einsatz und die Abgabe zugelassener Biozidprodukte erlaubt.

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