AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Händedesinfektionsmittel

Die Bundes­anstalt für Arbeits­schutz und Arbeits­medizin (BAuA) hat die Allgemein­verfügung zur Herstellung von Hände­desinfektions­mitteln, die ursprünglich zum 6. Oktober 2020 auslaufen sollte, in angepasster Form verlängert. Die neue Verfügung gilt seit dem 7. Oktober bis zum 5. April 2021, sofern sie nicht zuvor widerrufen wird. Hintergrund ist, dass laut BAuA für den öffentlichen Bedarf, z. B. für öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Endver­braucher, weiterhin zusätzliche Produktions­kapazitäten, z. B. durch Apotheken, benötigt werden.

momius – adobe.stock

Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes:

Stellen Sie aktuell in Ihrer Apotheke Händedesinfektionsmittel im Rahmen der BAuA-Allgemeinverfügung her?

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