APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir von der Wirkstärke eines verordneten, nicht lieferbaren Arzneimittels abweichen?

Uns liegt eine Verordnung über „Candesartan Zentiva 16 mg 98 St. N3 (PZN 09392272)“ vor, der Arzt hat das Aut-idem-Kreuz gesetzt. Das verordnete Arzneimittel ist zurzeit nicht lieferfähig. Als Alternative haben wir von derselben Firma die Stärke 8 mg vorrätig.

Dürfen wir 2 x eine N3 mit 8 mg abgeben, weil die Gesamtmenge des Wirkstoffs dann insgesamt gleich ist, oder dürfen wir nur einmal eine N3 der anderen Stärke abgeben?

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