Uns liegt eine Verordnung über „Candesartan Zentiva 16 mg 98 St. N3 (PZN 09392272)“ vor, der Arzt hat das Aut-idem-Kreuz gesetzt. Das verordnete Arzneimittel ist zurzeit nicht lieferfähig. Als Alternative haben wir von derselben Firma die Stärke 8 mg vorrätig.
Dürfen wir 2 x eine N3 mit 8 mg abgeben, weil die Gesamtmenge des Wirkstoffs dann insgesamt gleich ist, oder dürfen wir nur einmal eine N3 der anderen Stärke abgeben?
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