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Sind Kosmetika zulasten der GKV erstattungsfähig?
Wir haben folgende Rezepturverordnung zulasten der AOK Bayern für ein 10-jähriges Kind erhalten:
Excipial Lipolotio + 5 % Borretschöl ad 200,0 g
Excipial Lipolotio ist als Kosmetikum zugelassen und daher nicht erstattungsfähig. Kann die Rezeptur durch das Öl dann doch zulasten der Krankenkasse abgegeben werden?
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