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Kürzung des Wirkstoffzuschlags bei der Kapselherstellung

Das DAC/NRF empfiehlt bei niedrig dosierten Kapseln einen Wirkstoffzuschlag von 10 %, um Wirkstoffverluste bei der Kapselherstellung auszugleichen. Eine Kranken­kasse wollte dies allerdings nicht anerkennen und kürzte einer Apotheke die entsprechende Mehreinwaage.

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